Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Reisende The Lonesome Traveler Ltd. (nachfolgend „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Reisende diese AGB an.
1.2. Die Anmeldung erfolgt auf elektronischem Weg (Anmeldeformular, E-Mail) durch den Reisenden. Für die Vertragsverpflichtung aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, steht der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Der Reisende ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch den Reiseveranstalter, jedoch längstens 14 Tage ab dem Datum der Anmeldung gebunden.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Reisende erhält dazu vom Reiseveranstalter eine Reisebestätigung auf elektronischem Weg. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.
2. Bezahlung, Zusendung von Reisedokumenten
2.1. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig.
2.2. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.3. Der restliche Reisepreis wird spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.4. Bei Buchungen weniger als 5 Wochen vor Reisebeginn, ist der gesamte Preis sofort fällig.
2.5. Zahlungen können in bar oder per Überweisung getätigt werden.
2.6. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf die Reiseleistung.
2.7. Die Reiseunterlagen werden, nach vollständigem Zahlungseingang, per E-Mail zugesandt.
2.8. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und als Entschädigung Rücktrittskosten nach Ziffer 5.3. dieser AGB vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser den fälligen Reisepreis nach einer Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht gezahlt hat.
2.9. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen auf unserer Webseite und den mit dem Reisenden vereinbarten Sonderwünschen.
3.2. Die auf unserer Webseite enthaltenen Angaben sind bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter Reiseleistungen zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
3.3. Aus den genannten Gründen behält sich der Reiseveranstalter überdies ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des konkreten Reisepreises der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur gestattet, soweit sie absolut notwendig sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten.
4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.3. Der Reiseveranstalter behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) oder einer Änderung des geltenden Wechselkurses zu ändern. Den Erhöhungsbetrag kann der Reiseveranstalter vom jeweiligen Reisenden verlangen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten liegt.
4.4. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, dem Reisenden eine Preisänderung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Eine Preiserhöhung muss dem Reisenden jedoch spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor dem Reisetermin zugehen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig.
4.5. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten.
4.6. Der Reisende hat dieses Rücktrittsrecht unverzüglich nach der Preiserhöhungen geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Reisenden
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung per E-Mail beim Reiseveranstalter.
5.2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis.
5.3. Der Reiseveranstalter kann, unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts zum vereinbarten Reisebeginn, eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
- Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10%,
- vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%,
- vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
- vom 21. bis zum 15.Tag vor Reiseantritt 50%,
- vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75%,
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90%.
5.4. Dem Reisenden ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass der Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die unter Ziffer 5.3 für den einzelnen Fall ausgewiesenen pauschalen Kosten.
5.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, hat die evtl. dafür entstehenden Mehrkosten aber umgehend zu begleichen. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, den Reisevertrag aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, zu kündigen. Der Reiseleiter des Reiseveranstalters ist dazu bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reisende, auch nach Abmahnung, durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet. Im Falle dieser Kündigung behält der Reiseveranstalter grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden den Wert der ersparten Aufwendungen gutschreiben.
6.2. Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter bis 5 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7. Höhere Gewalt
7.1. Bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse oder Ereignisse höherer Gewalt kann der Reiseveranstalter Änderungen am geplanten Ablauf der Reise vornehmen, wenn dadurch der Ablauf der Reise sichergestellt wird. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn dadurch die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde oder die Sicherheit des Reisenden nicht mehr gewährleistet werden könnte. Bei Eintritt solcher Ereignisse ist der Reiseleiter ausdrücklich berechtigt Sofortmaßnahmen zu ergreifen. In diesem Fall ist auch dem Reisenden die Kündigung gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.2. Weiterhin verpflichtet sich der Reiseveranstalter, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Abhilfe, Minderung, Kündigung
8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder der Mangel auf einem Umstand beruht, den der Reiseveranstalter nicht zu verantworten hat.
8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
8.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und dieser – für den Reiseveranstalter erkennbare, nicht zumutbare Mangel – nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgestellt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist. Die Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen hat der Reisende zu tragen.
9. Haftung
9.1. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für Umbuchungen, Stornierung, Verspätung oder Verzögerungen öffentlicher Verkehrsmittel aller Art und den daraus resultierenden Folgen, verpflichtet sich aber beim Eintreten dieses Falles akzeptable Lösungen zu finden.
9.2. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für jeglichen Schaden an Ihrer Person und Ihrem Eigentum durch Unfall, Diebstahl, Naturgewalten etc. Im Schadensfall sichert der Reiseveranstalter aber umfangreiche Hilfestellung zu. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Kosten, die Reisenden ohne entsprechende Versicherung entstehen.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein.
11. Pass-, Visum- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich über notwendige Pass- und Visumerfordernisse vor Reiseantritt zu unterrichten.
11.2. Darüber hinaus verpflichtet sich der Reiseveranstalter, den Reisenden über die notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
11.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.
12. Gültigkeiten der Angaben
Sämtliche Angaben auf unserer Webseite über Leistungen, Programme, Termine, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem aktuellen Stand.
13. Gerichtsstand
13.1. Der Kunde kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Gültigkeit
Ab dem 01.08.2015 bis auf Widerruf. Stand April 2020
Reiseveranstalter:
The Lonesome Traveler Ltd.
Road 2b, House 10, Sector 5, PO: Uttara
1230 Dhaka, Bangladesch